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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Verlängerung der Übergangsfrist bei Organschaften

Da die Umsetzung der neuen, verschärften Anforderungen an die organisatorische Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig macht, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen, hat das BMF die Übergangsfrist bis zum verlängert. Auch im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen bleibt den Unternehmen mehr Zeit.

Zunächst hieß es: Die neuen, verschärften Anforderungen an die organisatorische Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft müssen spätestens ab dem beachtet werden. So hatte es das Bundesfinanzministerium im März 2013 festgelegt. Dann ist die Übergangsregelung jedoch verlängert worden. Zur Begründung heißt es: Die Umsetzung der neuen Regelungen macht auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser besonderen Umstände ist eine Verlängerung der Übergangsregelung erforderlich.

Bei Umsätzen, die vor dem ausgeführt werden, wird es nunmehr ...