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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 27 | Erbschaft: Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer

Sind Nachzahlungen eines Erben von Kirchensteuern des Erblassers beim Erben als Sonderausgaben abziehbar? – Diese Frage muss der X. Senat des BFH beantworten. Das FG Hessen hatte in ersten Instanz entschieden, dass dem Erben ein Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zusteht. Das Vermögen des Erblassers sei im Zeitpunkt des Todes sofort Vermögen des Erben geworden, so dass die Kirchensteuer letztlich aus dem Vermögen des Erben gezahlt wird.

Einen interessanten Fall, der in der Praxis nicht selten vorkommt, hat das Hessische Finanzgericht zu Gunsten der Steuerzahler entschieden:

Eine Tochter musste als Erbin für ihren verstorbenen Vater Kirchensteuer nachzahlen. Die Preisfrage lautet: Kann sie diesen Betrag bei ihrer eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen?

Die Finanzrichter aus Kassel haben dies bejaht. Das Vermögen des Vaters sei im Zeitpunkt des Todes sofort zum Vermögen der Erbin geworden. Die Kirchensteuer werde daher aus dem Vermögen der Erbin gezahlt. Diese sei auch wirtschaftlich belastet.

In vergleichbaren Fällen ist ein Einspruch Pflicht, wenn das Finanzamt den Sonderausgabenabzug nicht anerkennt. Berufen Sie ...