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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 24 | Gewinnermittlung: Widerruf des Wechsels zur Einnahmenüberschussrechnung

Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung wirksam widerrufen werden kann. Hierin liege kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart, wenn die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlungsart fortgeführt wird. Das letzte Wort hat der BFH.

Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs bekommt demnächst im Rahmen eines Revisionsverfahrens die Gelegenheit, die Voraussetzungen für einen Wechsel der Gewinnermittlungsart zu präzisieren.

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte in erster Instanz zu Gunsten eines Landwirts entschieden. Dieser war zunächst vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung übergegangen. Dann hatte er es sich anders überlegt und nachträglich eine Bilanz erstellt und eingereicht. Die Preisfrage lautete: Ist der zuvor erklärte Wechsel der Gewinnermittlungsart wirksam widerrufen worden? Die Finanzrichter aus Hannover haben dies bejaht. Es liege kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart vor, wenn die im vorangegangene...