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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1407/12 (Kg)

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d, SGB VII § 2 Abs. 1a

Kindergeld bei Ableistung eines Freiwilligendienstes als Missionar im Ausland aufgrund einer erst nach Beginn der Tätigkeit geschlossenen schriftlichen Vereinbarung

Leitsatz

1. Die schriftliche Vereinbarung i. S. v. § 2 Abs. 1a SGB VII zwischen dem Kind und dem Träger des Freiwilligendienstes muss die Bezeichnung des Trägers und der Einsatzstelle, die Aufgaben des Freiwilligen, die Angabe des mindestens sechsmonatigen Verpflichtungszeitraums und der wöchentlichen Stundenzahl von mindestens acht Stunden, die Verpflichtung des Trägers zur Sicherstellung des Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutzes sowie zur kontinuierlichen Begleitung des Freiwilligen und dessen Fort- und Weiterbildung im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden je Jahr enthalten.

2. Die Vereinbarung kann auch nach Beginn der Tätigkeit geschlossen werden, wenn sie vom Zeitpunkt ihres Abschlusses an noch eine Verpflichtung für die Dauer von weiteren mindestens sechs Monaten i. S. v. § 2 Abs. 1a SGB VII vorsieht.

Fundstelle(n):
GAAAE-55226

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