Kindergeld bei Ableistung eines Freiwilligendienstes als Missionar im Ausland aufgrund einer erst nach Beginn der Tätigkeit
geschlossenen schriftlichen Vereinbarung
Leitsatz
1. Die schriftliche Vereinbarung i. S. v. § 2 Abs. 1a SGB VII zwischen dem Kind und dem Träger des Freiwilligendienstes muss
die Bezeichnung des Trägers und der Einsatzstelle, die Aufgaben des Freiwilligen, die Angabe des mindestens sechsmonatigen
Verpflichtungszeitraums und der wöchentlichen Stundenzahl von mindestens acht Stunden, die Verpflichtung des Trägers zur Sicherstellung
des Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutzes sowie zur kontinuierlichen Begleitung des Freiwilligen und dessen Fort- und
Weiterbildung im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden je Jahr enthalten.
2. Die Vereinbarung kann auch nach Beginn der Tätigkeit geschlossen werden, wenn sie vom Zeitpunkt ihres Abschlusses an noch
eine Verpflichtung für die Dauer von weiteren mindestens sechs Monaten i. S. v. § 2 Abs. 1a SGB VII vorsieht.
Fundstelle(n): GAAAE-55226
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