Pensionsrückstellung als vGA wegen fehlender Erprobung und Verneinung der Finanzierbarkeit
Leitsatz
1. Führt eine GmbH die Tätigkeit der zehn Jahre zuvor von ihren Geschäftsführern gegründeten und insolventen GmbH fort, kann
die GmbH die wirtschaftlichen Fähigkeiten der beiden Geschäftsführer beurteilen, so dass den unmittelbar nach Gesellschaftsgründung
gegenüber den Geschäftsführern erteilten Pensionszusagen nicht mangels ausreichender Erprobung die steuerliche Anerkennung
zu versagen ist und die Pensionsrückstellungen nicht als vGA zu beurteilen sind.
2. Die Finanzierbarkeit rückgedeckter Pensionszusagen ist bei Kapitalgesellschaften, die (vorübergehend) Verluste erwarten,
erst dann zu verneinen, wenn die Beitragspflicht der Kapitalgesellschaft zu einer Zahlungsunfähigkeit führen würde.
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1390 Nr. 23 BB 2014 S. 1564 Nr. 26 DStR 2014 S. 8 Nr. 27 DStRE 2014 S. 1123 Nr. 18 EFG 2014 S. 482 Nr. 6 KÖSDI 2014 S. 18837 Nr. 5 CAAAE-55223
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