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FG München Urteil v. - 8 K 3858/12 EFG 2014 S. 567 Nr. 7

Gesetze: FGO § 72 Abs. 2, FGO § 40 Abs. 2, AO § 129

Offenbare Unrichtigkeit kann auch den Tenor einer Einspruchsentscheidung betreffen

Leitsatz

1. Vertauscht das FA im Tenor der Einspruchsentscheidung erkennbar den Veranlagungszeitraum, so führt dies nicht zur Nichtigkeit der Einspruchsentscheidung.

2. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn der geltend gemachte Fehler prozessual überholt ist.

3. Nach Rücknahme der Klage ist eine neuerliche Anfechtungsklage ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 567 Nr. 7
DAAAE-55214

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