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WP Praxis 3/2014 S. 82

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG

Das BMF hat den Basiszins bekannt gegeben, aus dem sich der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz errechnet. Er gilt für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2014. Gem. § 203 Abs. 2 BewG wird für das vereinfachte Ertragswertverfahren ein Basiszins bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,59 % (im Vorjahr: 2,04 %) errechnet.

Das BMF-Schreiben ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums und unter folgendem Link als download abrufbar: http://bit.ly/1aU0xMr.