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Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten
Anforderungen an die Prüfungsdurchführung und Besonderheiten bei Erstprüfungen
Die Prüfung der Bilanzidentität bzw. der formellen Stetigkeit der Rechnungslegung stellt einen grundlegenden Schritt zu Beginn einer jeden Prüfung dar. Die zugehörigen Prüfungshandlungen werden in der Praxis oftmals unter den Schlagworten „Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte“ oder auch „EB-Wert-Prüfung“ subsummiert und enthalten regelmäßig auch die Prüfung der Vergleichsangaben über Vorjahre. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über den Grundsatz der Bilanzidentität sowie die Anforderungen an dessen Prüfung. Anschließend werden die grundlegenden Handlungen zur Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten sowie Vergleichsangaben über Vorjahre im Allgemeinen sowie im Falle einer Erstprüfung vorgestellt.
Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., Herne 2012, S. 259 NWB QAAAE-05940
Der Grundsatz der Bilanzidentität ist sowohl in den nationalen Rechnungslegung (§§ 243 Abs. 2, 252 Abs. 1 Nr. 1, 265 Abs. 1 und 2 HGB) als auch (implizit) in den International Financial Reporting Standards (IFRS) enthalten (z. B. IAS 1.45 f.) und bezeichnet die zeitliche, formelle Verknüpfung der Wertansätze der Schlussbilanz des Vorjahres ...