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Bilanzierung | Sofortabschreibung von GWG trotz Restwert
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) darf nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe oder auf einen Erinnerungswert von 1 € abgeschrieben werden, auch wenn bei Beendigung der Nutzung ein nicht unerheblicher Restwert verbleibt.
[i]Herstellungskosten 180 € - Schlachtwert 150 €Im Streitfall ging es um Zuchtsauen mit Herstellungskosten von 180 €, die als GWG steuerlich erfasst und in Höhe von 179 € abgeschrieben wurden. Nach Beendigung des Einsatzes als Zuchtsau wurden die einzelnen Sauen als Schlachtvieh zum Preis von ca. 150 € pro Stück veräußert.
[i]Spätere Zuordnung zum Umlaufvermögen nicht geplantNach dem BFH wird die Sofortabschreibung des § 6 Abs. 2 EStG in Höhe der Herstellungs- oder Anschaffungskosten nur dann durch einen späteren Restwert begrenzt, wenn von vornherein eine nachhaltige Nutzung auch als Umlaufvermögen geplant ist. Dies war im Streitfall zu verneinen. Denn der Landwirt hatte die Sa...