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Berichtigung der Bemessungsgrundlage
, veröffentlicht am 5. 2. 2014
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Ausführung der Leistung (Soll-Versteuerung). Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Steuer demgegenüber erst bei der Vereinnahmung des Entgelts durch den leistenden Unternehmer. Die Ist-Versteuerung ist nur für bestimmte Unternehmer (z. B. Freiberufler) oder innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen (500.000 €) möglich. Problematisch ist die Soll-Versteuerung insoweit, als dass sie zu einer gewissen Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Leistenden führt, wenn der Leistungsempfänger nicht sofort zahlt. Insoweit besteht eine gewisse Benachteiligung der Unternehmer, die dem Regelfall der Sollbesteuerung unterliegen. Sofern die Zahlung durch den Leistungsempfänger ausbleibt, stellt sich dann bei der Soll-Versteuerung die Frage, ob die Bemessungsgrundlage für den Ausgangsumsatz nach § 17 UStG zu mindern ist.
A. Leitsatz
Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringun...