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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 155

Die erfolgreiche rückwirkende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Dr. Wolfram Viefhues

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-55074 Beim Unterhalt geht es um Forderungen von nicht unbeträchtlicher Höhe, die jeden Monat neu fällig werden. Rückstände können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich durchgesetzt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, führt dies dazu, dass die komplette monatliche Forderung – u. U. für einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten – nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese streng auszulegenden Regelungen sollen den Unterhaltspflichtigen vor hohen Nachforderungen schützen, auf die er sich nicht in seiner Lebensführung eingerichtet hat, weil er vom Unterhaltsberechtigten nicht in Anspruch genommen wurde. Die Einforderung von Unterhalt für Zeiträume in der Vergangenheit wird daher gesetzlich sehr stark eingeschränkt.

Ausführlicher Beitrag s..

Die verschiedenen Möglichkeiten

[i]VoraussetzungenUnterhalt kann gem. § 1613 Abs. 1 Satz 1 BGB rückwirkend gerechnet von einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit nur dann durchgesetzt werden, wenn entweder

  • der Unterhaltspflichtige durch Mahnung in Form einer bezifferten Zahlungsaufforderung in Verzug gesetzt,

  • der Unterhaltspflichtige zur Auskunft aufgefordert oder

  • der Zahlungsanspruch rechtshängig gemacht worde...