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NWB Nr. 8 vom Seite 525

Umsatzsteuerbefreiung für private Pflegedienste

Änderung der „Sozialgrenze“ durch das AmtshilfeRLUmsG zum 1. 7. 2013

Jörg Pfefferle und Matthias Renz

[i]BMF, Schreiben vom 15. 11. 2013, BStBl 2013 I S. 1477Im Bereich der umsatzsteuerlichen Beurteilung der Pflege- und Betreuungsleistungen bei ambulanten Pflegediensten sind insbesondere die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a (Behandlungspflege) und Nr. 16 (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) UStG von praktischem Interesse. So ist z. B. die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger [i]Zu Reisekosten für ambulante Pflegedienste s. Matkovic, NWB 45/2013 S. 3526Personen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch Einrichtungen, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, umsatzsteuerfrei, wenn diese Leistungen im vergangenen Kalenderjahr zu einem bestimmten Prozentsatz von den Trägern der Sozialversicherung vergütet worden sind. Durch das AmtshilfeRLUmsG wurde diese sog. Sozialgrenze im Auffangtatbestand des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG (bisher § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG) zum von bisher 40 % auf 25 % angepasst. Die Anpassung dieser Sozialgrenze wurde im Hinblick auf die weitere Verbreitung der Anwendung des Persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) vorgenommen. Durch das Herabsenken der Sozialgrenze dürften mehr Pflegedienste unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG fallen. Das BMF hat mit...