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Zur Aufteilbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit seiner Entscheidung vom - IX R 23/12 NWB LAAAE-54624 hat der IX. Senat des BFH dem Großen Senat folgende Rechtsfragen vorgelegt: (1) Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche bzw. berufliche Zwecke genutzt wird? (2) Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom - GrS 1/06 (BStBl 2010 II S. 672) aufzuteilen? Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger bewohnte mit seiner Ehefrau ein beiden gehörendes Einfamilienhaus. Er war zudem Eigentümer zweier Mehrfamilienhäuser, aus denen er im Streitjahr 2006 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Im Einspruchsverfahren machte der Kläger erstmals Werbungskosten bei den Einkünften gem. § 21 EStG für ein häusliches Arbeitszimmer von 804 € geltend, da dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilde. Entgegen dem Finanzamt ließ das NWB MAAAE-20630einen Kostenabzug in Höhe von (804 € • 60 %=) 482 € zu. Der Kläger machte glaubhaft, dass er das häusliche Arbeitszimmer zu 60 % beruflich genutzt hatte. I...