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OLG Nürnberg Urteil v. - 4 U 1571/12

Gesetze: BVG § 27g BGB § 528 Abs.1; BGB § 818 Abs. 2

Leitsatz

Die vereinbarungsgemäß unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts löst im Falle der Verarmung auch dann einen Rückforderungsanspruch aus, wenn der Wohnrechtsinhaber an der Ausübung kein Interesse mehr hat, er aber objektiv die Möglichkeit hätte, sein Recht weiter zu nutzen (Abgrenzung zu , NJW 2012,1956).

Fundstelle(n):
ErbStB 2014 S. 97 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2014 S. 417
IAAAE-54972

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