Bei einer dualen Ausbildung, deren Ziel ein betriebswirtschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik und
dem akademischen Grad Bachelor als Abschluss zum Gegenstand hat, endet der Kindergeldanspruch nach dem ersten Ausbildungsabschnitt
mit der Ablegung der Prüfung zum Fachinformatiker vor der IHK.
Wird im Rahmen eines dualen Studiums ein staatlich anerkannter Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs.
3 i.V.m. §§ 4-52 Berufsausbildungsgesetz erfolgreich abgelegt, ist eine erstmalige Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen
Sinne nach § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz abgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 457 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2014 S. 818 StBW 2014 S. 168 Nr. 5 RAAAE-54823
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.