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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 807/12 EFG 2014 S. 457 Nr. 6

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Kindergeld bei dualer Ausbildung

Leitsatz

  1. Bei einer dualen Ausbildung, deren Ziel ein betriebswirtschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik und dem akademischen Grad Bachelor als Abschluss zum Gegenstand hat, endet der Kindergeldanspruch nach dem ersten Ausbildungsabschnitt mit der Ablegung der Prüfung zum Fachinformatiker vor der IHK.

  2. Wird im Rahmen eines dualen Studiums ein staatlich anerkannter Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 3 i.V.m. §§ 4-52 Berufsausbildungsgesetz erfolgreich abgelegt, ist eine erstmalige Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne nach § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz abgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 457 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2014 S. 818
StBW 2014 S. 168 Nr. 5
RAAAE-54823

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