Gezahlte Versicherungsleistung als nachträgliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Leistet eine Versicherung Schadensersatz für ein zerstörtes Gebäude, das der Einkünfteerzielung durch Vermietung und Verpachtung
diente, so mindern die Zahlungen nicht die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sondern gehören zur Vermögenssphäre.
Die Zahlungen der Versicherungssumme stellen jedoch nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar, soweit sie
Werbungskosten ersetzen.
Nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung liegen insbesondere dann vor, wenn der Inhaber der Einkunftsquelle
im Jahr der Zerstörung eine außerordentliche Abschreibung in Höhe des Restwertes in Anspruch genommen hat, dieser Schaden
aber vom Feuerversicherer ausgeglichen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 440 Nr. 6 EStB 2014 S. 181 Nr. 5 StBW 2014 S. 205 Nr. 6 HAAAE-54822
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