Voraussetzungen für eine Bescheidänderung
oder -berichtigung - Fehlender Hinweis auf Einspruchseinlegung per
E-Mail
Leitsatz
Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356
Abs. 1 AO (Belehrung über den Einspruch und die Finanzbehörde,
bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist)
enthält ist nicht "unrichtig", wenn sie
ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1
AO (Schriftform) wiedergibt und nicht zugleich auf die Möglichkeiten
elektronischer Kommunikation mit dem Finanzamt im Sinne des § 87a
AO hinweist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): XAAAE-54821
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