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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 2475/11

Gesetze: EStG § 17

Zum Realisationszeitpunkt eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG bei Durchführung einer Nachtragsliquidation

Leitsatz

  1. Ein Auflösungsverlust nach § 17 EStG ist regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation der Kapitalgesellschaft realisiert, es sei denn, dass mit Zuteilungen aus dem Gesellschaftsvermögen und einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.

  2. Im Fall der Nachtragsliquidation ist ein Auflösungsverlust nicht bereits im Zeitpunkt der Löschung der GmbH sondern erst mit Abschluss der Nachtragsliquidation realisiert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAE-54818

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