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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 8130/12

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b

Kindergeld

Eintritt der Volljährigkeit während einer fünf- statt vier-monatigen Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG

Leitsatz

1. Beträgt die für die Kindergeldgewährung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG maßgebliche Übergangszeit nicht vier, sondern der Kindergeldgewährung entgegenstehende fünf Monate, kommt es nicht darauf an, ob die Übergangszeit bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat, sondern einzig darauf, dass sich das Kind ab seinem Geburtstag in dieser Übergangsphase befindet.

2. Der Beginn der Übergangszeit ist im Fall der Vollendung des 18. Lebensjahres während der Übergangszeit nicht hinauszuschieben.

Fundstelle(n):
DAAAE-54806

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