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Systemvergleich der italienischen und deutschen Hinzurechnungsbesteuerung
Konzeptionelle Unterschiede und Parallelen
Die Zielsetzungen der deutschen und italienischen Hinzurechnungsbesteuerung bestehen im Grundsatz übereinstimmend in der Beseitigung der Aufschub- und Abschirmwirkung inlandsbeherrschter, im Ausland domizilierender Gesellschaften in Niedrigsteuerjurisdiktionen. Da beide Staaten sich dabei eines unterschiedlichen Ansatzes bedienen, stellen die Autoren nachfolgend die Rechtslage in Italien dar und arbeiten konzeptionell relevante Unterschiede heraus.
I. Einleitung
[i]Maßnahmenkatalog gegen Einkünfteverlagerung hat US-amerikanisches VorbildDie deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung von 1972 basieren auf dem US-amerikanischen Konzept der CFC-Legislation. Dieses stammt aus dem Jahre 1962 und erhebt den Anspruch, der missbräuchlichen Ausnutzung des Steuergefälles zu begegnen, indem die Steuerlastgleichheit zwischen Inlands- und Auslandsinvestitionen hergestellt wird. Üblicherweise konzediert man sämtlichen sog. CFC-Systemen entsprechende Regelungsdiktionen. Allesamt verfolgen sie im Grundsatz das Ziel, ungerechtfertigte Steuervorteile durch Einkünfteverlagerung im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Wettbewerbsneutralität zu unterbinden.
[i]In Italien bestehen CFC-Regelungen erst seit 2002Im Gegensatz zur mehr als 40-jährigen deutschen Hinzurechnungsbest...