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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen
(1) § 37b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Zuwendungen führen. (2) § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl (Bezug: § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 EStG).
Gem. § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG haben Stpfl. ab dem VZ 2007 das Wahlrecht, die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschalsteuersatz...BStBl 2008 I S. 566