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BFH 16.10.2013 VI R 52/11, StuB 3/2014 S. 116

Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuerpauschalierung für Geschenke

(1) § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst die Einkommensteuer, die durch Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entsteht, wenn und soweit der Empfänger dieser Geschenke dadurch Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit §§ 13 bis 24 EStG erzielt. (2) § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht sich auf alle Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG unabhängig davon, ob ihr Wert 35 € überschreitet (Bezug: § 37b Abs. 1, § 2 Abs. 1 EStG).

Praxishinweis

§ 37b EStG stellt auch für Sachgeschenke lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl, indem der dort zum Stpfl. erklärte Zuwendende die grundsätzlich beim beschenkten Zuwendungsempfänger entstehende Einkommensteuer übernimmt. § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt ausnahmslos für alle Sachgeschenke. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ( NWB FAAAC-78508, BStBl 2008 I S. 566 = StuB 2008 S. 402 ...