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LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 111/12

Die Beteiligten streiten um die rückwirkende Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung eines Beitragszuschusses zu den Aufwendungen für die (freiwillige) Kranken- und Pflegeversicherung sowie um die Rückforderung der insoweit für die Zeit vom 1. April 2002 bis zum 30. September 2008 erbrachten Leistungen in Höhe von insgesamt 6.421,17 EUR.

Fundstelle(n):
XAAAE-54500

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