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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 3744/12 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 3

Außergewöhnliche Belastung – Abzugsverbot für Diätverpflegung – Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel bei chronischer Stoffwechselstörung

Leitsatz

Das Abzugsverbot für Diätverpflegung des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG gilt auch für zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAE-54229

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