Kein Fortbestehen des Verpächterwahlrechts bei teilentgeltlicher Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs gegen ein
den Buchwert überschreitendes Entgelt
nicht verpachtetes, gewillkürtes Betriebsvermögen bleibt im Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs
Leitsatz
1. Wer einen verpachteten Gewerbebetrieb entgeltlich erwirbt, erfüllt nicht die persönlichen Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts
mit der Folge, dass es sich bei dem erworbenen Vermögen von Beginn an um Privatvermögen handelt. Dies gilt auch bei einer
teilentgeltlichen Übertragung des Verpachtungsbetriebs gegen ein Entgelt, das den Buchwert des übertragenen Betriebsvermögens
übersteigt.
2. Entgelt im Rahmen einer teilentgeltlichen Betriebsübertragung ist auch die Übernahme persönlicher Steuerschulden des Übergebers
sowie eines negativen Kapitalkontos des übertragenen Betriebs.
3. Wirtschaftsgüter des gewillkürten Betriebsvermögens, die nicht im Rahmen der Betriebsverpachtung an den Pächter überlassen
werden, bleiben bis zu ihrer Entnahme oder Veräußerung bzw. bis zur Betriebsaufgabe weiterhin gewillkürtes Betriebsvermögen
des Verpachtungsbetriebs.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 334 Nr. 5 EStB 2014 S. 180 Nr. 5 KÖSDI 2014 S. 18794 Nr. 4 KAAAE-54218
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