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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 160/13

Gesetze: DBA CHE Art. 15a Abs. 1 EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a)EStG § 10 Abs. 3 S. 5EStG § 3 Nr. 62

Abzugsfähigkeit von Beiträgen von Grenzgängern zur scheizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur betrieblichen Pensionskasse als Sonderausgaben

Leitsatz

1. Beiträge von Grenzgängern zur schweizerischen AHV und zur betrieblichen Pensionskasse sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 a) EStG als Sonderausgaben steuerlich zu berücksichtigen.

2, Entscheidend ist, ob bei rechtsvergleichender Betrachtung festgestellt werden kann, dass die ausländische Einrichtung nach ihrer Struktur und den von ihr im Versorgungsfall zu erbringenden Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

3. Der Betrag vermindert sich jedoch um den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 49
DStRE 2015 S. 333 Nr. 6
IStR 2014 S. 931 Nr. 24
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2015 S. 122
IAAAE-54210

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