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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 1143/12 E EFG 2014 S. 447 Nr. 6

Gesetze: AO § 39 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 16, EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 2 Satz 1, EStG § 17 Abs. 2 Satz 5, UmwStG 2002 § 20 Abs. 1, UmwStG § 20 Abs. 4 Satz 1, UmwStG § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, UmwStG 2006 § 27 Abs. 2, UmwStG § 27 Abs. 3 Nr. 3, HGB § 255 Abs. 1

Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz

  1. Das wirtschaftliche Eigentum an unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteilen geht trotz des vom Schenker vorbehaltenen Nießbrauchs und der diesem vertraglich eingeräumten unwiderruflichen Stimmrechtsvollmacht zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Beschenkten über, wenn der Schenkungsvertrag nicht mit einem Widerrufsvorbehalt oder einer Rückfallklausel zugunsten des Schenkers ausgestaltet ist, aufgrund deren der Schenker ohne den Willen des Beschenkten das zivilrechtliche Eigentum zurück erlangen könnte (Abgrenzung zum , DStR 2011, 1475).

  2. Die spätere entgeltliche Ablösung des Nießbrauchs führt bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile durch den Beschenkten zu nachträglichen Anschaffungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStZ 2014 S. 182 Nr. 6
EFG 2014 S. 447 Nr. 6
EStB 2014 S. 180 Nr. 5
ErbStB 2014 S. 60 Nr. 3
ZAAAE-54200

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