Sonderausgabenabzug, Kürzung der Vorsorgeaufwendungen um Beitragsrückerstattung – Gleichartigkeit der Aufwendungen für die
Kranken- und Pflegeversicherung in 2009 und 2010
Leitsatz
Die für eine Verrechnung erstatteter Sonderausgaben mit den im Erstattungsjahr gezahlten Sonderausgaben vorauszusetzende „Gleichartigkeit”
der Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung in den Jahren 2009 und 2010 ist nicht dadurch entfallen, dass der
Gesetzgeber die gesetzliche Regelung zum Abzug dieser Aufwendungen mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2010 in der Weise
umgestaltet hat, dass die für die Basisabsicherung erforderlichen Beiträge nicht lediglich im Rahmen der Höchstbetragsregelung
des § 10 Abs. 4 EStG a.F., sondern in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 36 DStRE 2014 S. 1410 Nr. 23 EFG 2014 S. 260 Nr. 4 SAAAE-54195
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