Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten; Anwendbarkeit des § 50g EStG und Anlage 3 (zu § 50g) auf die Republik Kroatien
Die Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom (ABl EU Nr. L 141 S. 30) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuern anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom (ABI EU Nr. L 157 S. 49) über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten auf den Beitrittsstaat Kroatien ab dem für die im Anhang zur Richtlinie 2013/13/EU (siehe Anlage) genannten Steuern und Gesellschaftsformen vor.
Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU bitte ich, § 50g EStG und die Anlage 3 (zu § 50g) auf Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen mit Sitz im Staate Kroatien oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte eines Unternehmens im Staate Kroatien, die nach dem erfolgen, entsprechend anzuwenden. Dabei ist die Anlage zu berücksichtigen.
Dieses Schreiben ist bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinie 2013/13/EU durch entsprechende Änderung des § 50g EStG und der dazugehörigen Anlage 3 (zu § 50g), die unverzüglich erfolgen soll, anzuwenden.
Anlage
Auszug aus dem Anhang der Richtlinie 2013/13/EU
(ABl. EU Nr. L 141 S. 30)
„2. Richtlinie 2003/49/EG wird wie folgt geändert:
a) in Artikel 3 Buchstabe a Ziffer iii wird nach der Angabe für Frankreich folgender Eintrag eingefügt:
„– porez na dobit in Kroatien,”;
b) im Anhang wird folgender Buchstabe eingefügt:
„z) Gesellschaften kroatischen Rechts mit der Bezeichnung: ‚dioničko društvo‘ oder ‚društvo s ograničenom odgovornošću‘ und andere nach kroatischem Recht gegründete Gesellschaften, die der kroatischen Gewinnsteuer unterliegen.”
BMF v. - IV B 3 -
S 1316/07/10025
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2014 I Seite 110
BB 2014 S. 278 Nr. 6
EStB 2014 S. 99 Nr. 3
StB 2014 S. 65 Nr. 3
GAAAE-54053