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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 6 R 425/11

Streitig ist die Übernahme von Kosten für eine Hörgeräteversorgung der Klägerin. Konkret macht die Klägerin die Erstattung von Kosten für zwei Hörgeräte vom Typ Senso Diva SD 19 in Höhe von 3.360,84 EUR geltend.

Fundstelle(n):
DAAAE-54002

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