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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 417/12

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung der Anwendbarkeit des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) und die Aufhebung der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVtI).

Fundstelle(n):
LAAAE-53973

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