Massezugehörigkeit von Einkommensteuerschulden auf Kapitalvermögen und VuV
Leitsatz
1) Für die Frage, ob eine Steuerforderung Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung ist, kommt es auf den Zeitpunkt der
insolvenzrechtlichen Begründung und nicht auf die steuerliche Entstehung oder Fälligkeit an. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt,
in dem der gesetzliche Besteuerungstatbestand verwirklicht wird.
2) Einkommensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen des Insolvenzschuldners und aus Vermietung und Verpachtung, die nach
Eröffnung des Insolvenzverfahren verwirklicht werden, sind Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch dann,
wenn die vermieteten Grundstücke unter Zwangsverwaltung stehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2014 S. 12 Nr. 4 EFG 2014 S. 289 Nr. 4 ZIP 2014 S. 589 Nr. 12 MAAAE-53280
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