Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung setzt voraus, dass diese als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt
worden ist (als „Entschädigung”).
Der Stpfl. muss durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erlitten haben und die Zahlung (Abfindung) muss dazu bestimmt
sein, diesen Schaden auszugleichen.
Zu den Voraussetzungen einer Zusammenballung von Einkünften.
Bei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte
mit den fiktiven Einkünfte zu vergleichen, die der Stpfl. in dem Streitjahr erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht
beendet worden wäre. Bei dieser Betrachtung sind auch Erkrankungen des Stpfl. und darauf beruhende voraussichtlich niedrigere
Einkünfte zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 152 Nr. 4 EFG 2014 S. 283 Nr. 4 WAAAE-53268
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