Wesentliche Beteiligung an einer nach englischem Recht gegründeten "Limited"
Leitsatz
1) Bei Anteilen an einer nach englischem Recht gegründeten Private Limited Company (Limited) handelt es sich um eine ähnliche
Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG.
2) Für die Bestimmung der Höhe des Anteils an einer Limited i.S. des § 17 EStG ist die Beteiligung am Stammkapital (Authorised
Share Capital) entscheidend, nicht der Anteil am gezeichneten Kapital (Issued Share Capital).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 278 Nr. 6 DStRE 2014 S. 1417 Nr. 23 DStZ 2014 S. 400 Nr. 12 EFG 2014 S. 341 Nr. 5 EStB 2014 S. 180 Nr. 5 IStR 2014 S. 186 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2014 S. 242 StBW 2014 S. 129 Nr. 4 Ubg 2014 S. 805 Nr. 12 IAAAE-53264
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