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USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 4

Steuerbefreiung bei einem Golfclub für das Greenfee

, Bridport and West Dorset Golf Club Limited

Regierungsdirektor Peter Mann

Einige Steuerbefreiungen im Bereich der Gemeinnützigkeit in Deutschland stehen im Verdacht nicht dem Europäischen Recht zu entsprechen. Nunmehr hat der EuGH für das britische Recht entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Platznutzung für die Gäste eines Golfclubs steuerfrei ist. Das vorliegende Urteil hat damit auch Konsequenzen für die deutsche Rechtslage.

A. Leitsätze

1. Art. 134 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) ist dahin auszulegen, dass er von der Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. m dieser Richtlinie Dienstleistungen nicht ausschließt, die darin bestehen, dass eine ohne Gewinnstreben tätige Einrichtung, die einen Golfplatz betreibt und mitgliedschaftlich verfasst ist, Nichtmitgliedern als Gast der Einrichtung das Recht gewährt, diesen Platz zu benutzen.

2. Art. 133 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass er den Mitgliedstaaten nicht gestattet, unter Umständen wie denen des Ausgangsrechtsstreits Dienstleistungen, die in der Gewährung des Rechts bestehen, den Golfplatz zu benutzen, den eine mitgliedschaftlich verfasste, ohne Gewinnstreben tätige Einrichtung betreibt, von der Steuerbefreiun...