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NWB BB 2/2014 S. 37

Bei Reklamationen Beweise sichern

Wer beispielsweise ein defektes Gerät zur Reparatur oder im Falle einer Gewährleistung verschicken will, sollte es vor dem Versand möglichst im Beisein von Zeugen fotografieren.

Die Fachzeitschrift C't berichtete vor Kurzem, dass es immer wieder vorkomme, dass Händler oder Hersteller behaupten, das Gerät sei beschädigt angekommen oder der Schaden sei durch den Transport entstanden.