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NWB BB 2/2014 S. 38
Betriebsprüfung: Lange Prüfungszeiträume rechtmäßig
Betriebsprüfungen dürfen auch mehr als drei Jahre umfassen – zumindest dann, wenn es eine ausreichende Begründung hierfür gibt, wie den Hinweis auf den Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit (vgl. ausführlich NWB DAAAE-49418).