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NWB BB 2/2014 S. 39

Wann liegt ein Arbeitsunfall auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz vor?

Das LSG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Arbeitsunfall dann nicht vorliegt, wenn Folgendes passiert: Ein Arbeitnehmer stürzt in einer nicht zu seinem Unternehmen gehörenden Kantine in einem benachbarten Gebäude auf dem Rückweg zu seinem Arbeitsplatz; dabei zieht er sich Verletzungen zu.

Eine angestellte Lehrerin war in der Kantine in einer neben der Schule befindlichen Sparkasse zum Mittagessen. Bei dem Vorhaben, das Sparkassengebäude zu verlassen und zum Schulgebäude zurückzukehren, stürzte sie und zog sich Verletzungen am Knie zu. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Aus diesem Grund lehnte sie das Bestehen eines Versicherungsschutzes ab. Unter Versicherungsschutz stehe zwar der Weg zur Einnahme des Mittagessens...