Sind im Veranlagungszeitraum 2001 Leistungen einer Stiftung aus Gewinnen, die bei dieser noch einer Körperschaftsteuerbelastung von 40 % unterlegen haben, beim Destinatär zusätzlich nach § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom (BGBl I 2000, 1433) im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern? - Fehlerhafte Auslegung der Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 38 EStG in verfassungsrechtlicher und systematischer Hinsicht?
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