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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 RS 11/12

Gesetze: ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1; AAÜG § 1 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der VEB Mineralölverbundleitung Schwedt erfüllt nicht die betriebliche Voraussetzung für eine fiktive Einbeziehung nach § 1 Abs 1 AAÜG, da es sich weder um einen volkseigenen Produktionsbetrieb noch um einen gleichgestellten Betrieb gehandelt hat.

Fundstelle(n):
CAAAE-53000

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