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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2190/12

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Entscheidung, mit deren Bekanntgabe nach § 7a Abs 6 SGB IV die Versicherungspflicht beginnt, liegt noch nicht vor, wenn die DRV Bund nur entschieden hat, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, sondern erst, wenn sie das Vorliegen von Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung festgestellt hat (Abweichung von BayLSG , L 5 R 863/12). (Die Revision wurde vom Senat zugelassen).

Fundstelle(n):
JAAAE-52941

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