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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3362/12

Leitsatz

Leitsatz:

Der Umstand, das eine Versicherte der GKV vom Sozialhilfeträger als Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 Abs 2 Nr 6 SGB IX Hilfen zu selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten erhält, steht einem Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V nicht entgegen.

Fundstelle(n):
OAAAE-52935

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