LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 2003/13 B
Leitsatz
Leitsatz:
Aufzeichnungen des Arztes in seinen Praxisunterlagen können keine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit iSd § 46 Satz 1 Nr 2 SGB V enthalten. Die vom , BSGE 111, 18) hervorgehobene Unterscheidung zwischen der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, der Bescheinigung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und der Meldung der Arbeitsunfähigkeit ändert nichts an der Tatsache, dass die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung verkörpert sein muss, die dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird.
Fundstelle(n): PAAAE-52926
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