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IWB Nr. 15 vom Seite 556

Informationsaustausch aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung

Dipl.-Finw. (FH) Mariette Weingartner, Finanzverwaltung NRW, Fachhochschule für Finanzen NRW

I. Definition

[i]Globalisierung schafft mehr internationale SachverhalteDie Zunahme grenzüberschreitender Sachverhalte ist eine natürliche Folge der Globalisierung der Weltmärkte. Die zwischenstaatliche Amtshilfe durch Informationsaustausch ermöglicht den beteiligten Staaten eine zutreffende Besteuerung nach den jeweils geltenden Steuergesetzen und dient darüber hinaus der Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie der Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

[i]Anhörungsrecht der Betroffenen durch deutschen Fiskus vor Weitergabe von SteuerinformationenSie wird beansprucht und gewährt, wenn die Finanzbehörden grenzüberschreitende, steuerlich relevante Sachverhalte nicht mehr angemessen aufklären können, weil sie bei ihren Ermittlungen auf das eigene Staatsgebiet beschränkt sind. Durch die Amtshilfe soll eine gleichmäßige und wettbewerbsneutrale Besteuerung ermöglicht werden ( NWB YAAAB-01561; NWB XAAAA-95194). Bei der Durchführung des Auskunftsaustausches sind der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der gesetzliche Schutz des Steuerbürgers (einschließlich der Wahrung des Steuergeheimnisses) sowie die Gegenseitigkeit und Ausgewogenheit des Auskunftsaustausches zu beachten (vgl. NWB QAAAE-12653, Tz. 1.1). ...