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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 188/13

Gesetze: AO § 227, FGO § 114, EStG § 5a Abs. 4 S. 3 Nr. 3

Abgabenordnung: Erlass einer einstweiligen Anordnung

Leitsatz

In der Besteuerung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG beim Ausscheiden eines Gesellschafters liegt auch dann keine sachliche Unbilligkeit im Sinne von § 227 AO, wenn die Option zur Tonnagesteuer nach Ausscheiden des Gesellschafters erfolgte und er mit dieser Möglichkeit ernsthaft rechnen müsste.

Fundstelle(n):
DAAAE-52823

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