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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung des Arbeitnehmers an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einen anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 S. 78Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 4 und 5 EStG).
Eine zum unbegrenzten Abzug der Fahrtkosten berechtigende Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitgeber vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG tätig wird. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend längerfristig seiner Berufstätigkeit an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nachgeht. Eine vorübergehende auswärtige Tätigkeitsstätte wird auch nicht durch bloßen Zeitablauf zur regelmäßigen Arb...