Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
InfoCenter - Stand: 07.12.2023

Eigenkapital bei Personengesellschaften (HGB)

Ingo Frank und Daniel Utz

1. Begriff

Der Begriff „Eigenkapital“ wird im HGB an verschiedenen Stellen genannt, eine eindeutige Definition des Begriffs findet sich jedoch im Gesetz nicht. § 247 HGB sieht lediglich vor, dass in der Bilanz das Eigenkapital getrennt von den Schulden auszuweisen ist. Eine Begriffsdefinition ist indes nicht erforderlich, da sich das Eigenkapital als Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen zzgl. dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und den Schulden zzgl. dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ergibt.

Während bei der Kapitalgesellschaft die Eigenkapitalabgrenzung unproblematisch erscheint, ist die Abgrenzung von Eigenkapital und Schulden aufgrund der Besonderheiten hinsichtlich der Kapitalkontenführung bei Personen(handels)gesellschaften nicht immer ohne Weiteres möglich.

2. Ausweis

Neben einer fehlenden Begriffsdefinition findet sich im HGB auch keine gesetzliche Regelung hinsichtlich des Ausweises des Eigenkapitals bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften. § 264c Abs. 2 HGB regelt lediglich den Eigenkapitalausweis für bestimmte Personen(handels)gesellschaften i. S. des § 264a HGB, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person persönlich haftet. Das Eigenkapital ist bei diesen Gesellschaften wie folgt darzustellen:

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen