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InfoCenter - Stand: 07.12.2023

Sachanlagevermögen (HGB, EStG)

Daniel Utz und Ingo Frank
Aktuell

Das BMF hat zuletzt mit Schreiben vom die Möglichkeit geschaffen, Sofortabschreibungen für Computerhardware und Software im Jahr der Anschaffung vorzunehmen. Das BMF-Schreiben ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Sofern sich die Anschaffungskosten über der GWG-Grenze von 800 € bewegen, ist der Ausweis latenter Steuern zu prüfen, da nach Ansicht des IDW eine Anwendung der steuerlichen Regelung für die Handelsbilanz ausscheidet.

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem und vor dem angeschafft oder hergestellt worden sind, die Möglichkeit der degressiven AfA wieder in § 7 Abs. 2 EStG eingeführt. Die Regelung wurde in der Folge durch das Vierte Corona-Hilfsgesetz für Anlagegüter, die im Jahr 2022 angeschafft wurden, verlängert. Aktuell ist eine Verlängerung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes geplant. Hiernach soll die degressive Abschreibung für zwischen dem und dem angeschaffte Anlagegüter genutzt werden können.

1. Begriff

Kaufleute haben zu Beginn ihres Handelsgewerbes sowie für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ihr Vermögen und ihre Schulden in einer Bilanz darzustellen. Hierbei ist das Vermögen nach der Fristigkeit zu unterteilen. Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen, sind im Anlagevermögen auszuweisen. Das Gliederungsschema des § 266 HGB sieht eine Unterteilung des Anlagevermögens in die drei Hauptgruppen „Immaterielle Vermögensgegenstände“, „Sachanlagen“ und „Finanzanlagen“ vor.

In der Steuerbilanz sind die Posten der Handelsbilanz aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes entsprechend auszuweisen. Abweichungen ergeben sich insbesondere bei der Bewertung und den besonderen Vorschriften zu geringwertigen Wirtschaftsgütern bzw. des Sammelpostens.

2. Ausweis

Unter dem Posten Sachanlagen werden grundsätzlich alle materiellen Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für den eigenen Geschäftszweck eingesetzt werden und deren wirtschaftlicher oder zivilrechtlicher Eigentümer das Unternehmen ist.

Das Sachanlagevermögen ist in vier Posten zu unterteilen:

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