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EU-Prüfverfahren zum EEG und die möglichen Auswirkungen auf Jahresabschluss und Lagebericht
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I. EU-Prüfverfahren zur EEG-Umlage
Am hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren zum EEG in der ab geltenden Fassung eingeleitet. Darin soll festgestellt werden, ob Teilbefreiungen von der so genannten „EEG-Umlage“ für stromintensive Unternehmen sowie aufgrund des „Grünstromprivilegs“ mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt. Die Bandbreite möglicher Ergebnisse reicht von einer Rückzahlungspflicht der Unternehmen aufgrund der unzulässen Beihilfegewährung bis hin zu dem Schluss, dass gar keine staatlichen Mittel verwendet werden, also keine Rückzahlung erfolgen muss.
Unmittelbar vor Eröffnung dieses Prüfverfahrens wies das IDW darauf hin, dass in Deutschland rund 1.700 Unternehmen betroffen sein werden. Das Volumen der Entlastung wird auf vier Milliarden Euro 2013 geschätzt. Im Fall eines negativen Verfahrensausgangs sei damit zu rechnen, dass die begünstigten Unternehmen mittelfristig mit der Nachzahlung der jeweils erlassenen Umlagebeträge rechnen müssten, wodurch zahlreiche betroffene Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kön...