Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Offenbare Unrichtigkeit bei vergessenen USt-Vorauszahlungen
Ein Einkommensteuerbescheid ist nach § 129 AO zugunsten des Steuerpflichtigen zu berichtigen, wenn er in seiner EÜR vergessen hat, die von ihm an das FA gezahlten USt-Vorauszahlungen als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Nach [i]FA übernimmt Fehler des Steuerpflichtigen als eigenen dem BFH hat das FA den Fehler des Steuerpflichtigen als eigenen Fehler übernommen, so dass der Bescheid auf einer offenbaren Unrichtigkeit beruht. Das FA hätte nämlich anhand der USt-Akte und der EÜR erkennen können, dass der Steuerpflichtige zwar USt-Vorauszahlungen in den Streitjahren 2002 bis 2005 geleistet hat, in den jeweiligen EÜR aber keine USt-Zahlungen an das FA als Betriebsausgaben enthalten waren. Ein solcher Fehler ist als mechanisch anzusehen, weil es keine vertretbare Rechtsansicht dafür gibt, dass die USt-Vorauszahlungen in einem anderen ...